Wichtige Neuerungen zum Stromanbieterwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 treten bundesweit neue gesetzliche Vorgaben im Rahmen der Marktkommunikation 2025 in Kraft. Die Stadtwerke Stralsund (SWS Energie GmbH) informieren ihre Kundinnen und Kunden über wesentliche Änderungen bei Ein-, Aus- und Umzugsmeldungen sowie beim Lieferantenwechsel im Strombereich.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Keine rückwirkenden Meldungen mehr möglich
Ein-, Aus- und Umzugsmeldungen müssen zukünftig rechtzeitig erfolgen, da rückwirkende Lieferbeginne oder -beendigungen nicht mehr zulässig sind.
Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden
Dank neuer gesetzlicher Regelungen ist ein Wechsel des Stromanbieters innerhalb eines Werktags möglich – unter Berücksichtigung etwaiger Kündigungsfristen.
Pflicht zur Angabe der 11-stelligen Marktlokations-ID
Für jede Änderung ist nun die Marktlokations-ID notwendig. Die Zählernummer allein reicht nicht mehr aus. Die ID ist auf der Stromrechnung zu finden.
Meldung mindestens 10 Tage im Voraus erforderlich
Um Versorgungslücken zu vermeiden, müssen An-, Um- oder Abmeldungen mindestens zehn Tage vor dem gewünschten Termin eingereicht werden.
Automatische Ersatzversorgung bei fehlendem Vertrag
Erfolgt keine rechtzeitige Anmeldung bei einem Stromlieferanten, erfolgt die Belieferung automatisch im Rahmen der Grundversorgung.
Die Stadtwerke Stralsund bitten ihre Kundinnen und Kunden, bei einem bevorstehenden Ein-, Aus- oder Umzug zeitnah folgende Angaben zu übermitteln:
1. Die Marktlokations-ID
2. Das Datum des Lieferbeginns bzw. der Lieferbeendigung
Für Rückfragen steht das Team der SWS Energie GmbH selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Unter folgendem Link, können Sie Ihre Umzugsmeldung rechtzeitig vornehmen:
https://www.stadtwerke-stralsund.de/service/einzug-auszug-umzug
Kontakt:
SWS Energie GmbH – Service-Center
Frankenstraße 71, 18439 Stralsund
Telefon: 03831/241-0
E-Mail: info@sws-stralsund.de